Parteienverkehr
Parteienverkehr in der Bezirkshauptmannschaft ist ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
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Verordnung über die Festsetzung der Betriebszeiten und Bereitschaftsdienst der öffentlichen Apotheken im Bezirk Murau.
Aufschließung Kirchengründe - wasserrechtliches Bewilligungsverfahren