Parteienverkehr
Parteienverkehr in der Bezirkshauptmannschaft ist ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Zusätzlich sind das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Einhalten des Mindestabstands und die Befolgung der Hygienemaßnahmen verpflichtend zu beachten.