Information gemäß Art. 13 und 14 DSGVO
Die Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten, deren Weitergabe, die Speicherdauer und die Rechte betroffener Personen.
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Betrifft Kundmachungen von mündlichen Verhandlungen in Verwaltungsverfahren sowie sonstigen Bekanntmachungen
Fundgegenstände können während der Parteienverkehrszeiten im Bürgerservice behoben werden.