Information gemäß Art. 13 und 14 DSGVO
Die Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten, deren Weitergabe, die Speicherdauer und die Rechte betroffener Personen.

Die Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten, deren Weitergabe, die Speicherdauer und die Rechte betroffener Personen.
Betrifft Kundmachungen von mündlichen Verhandlungen in Verwaltungsverfahren sowie sonstigen Bekanntmachungen
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 01.09.2017 die Kanalgebührenverordnung und die Wassergebührenverordnung der Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark beschlossen.