Kundmachungen der Gemeinde

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Information gemäß Art. 13 und 14 DSGVO

Die Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten, deren Weitergabe, die Speicherdauer und die Rechte betroffener Personen.

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Kundmachung gemäß §§ 41 (1) und 42 (1a) Allg. Verwaltungsverfahrengesetz

Betrifft Kundmachungen von mündlichen Verhandlungen in Verwaltungsverfahren sowie sonstigen Bekanntmachungen

Öffentliche Kundmachung, (66 KB)