Einberufung zur konstituierenden Sitzung
Aufgrund der Ergebnisse der Gemeinderatswahl wird die konstituierende Sitzung einberufen.
Aufgrund der Ergebnisse der Gemeinderatswahl wird die konstituierende Sitzung einberufen.
Gemäß § 87 Abs. 1 GWO idgF können gewählte Personen die auf sie gefallene Wahl nicht annehmen.
Beschluss des Gemeinderates vom 31.03.2025
Auflagen zur Einsichtnahme bis 29.04.2025