Straßenpolizeiliche Verordnung

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Straßenpol. Verordnung "Faschingsumzug"

Halten und Parken verboten (Hauptplatz HNr. 4 bis HNr. 50) am 01.03.2025 von 13 bis 19 Uhr

Straßenpol. Verordnung, (2 MB)