Volksbegehren in Österreich

Mit 1. Jänner 2018 ist das Zentrale Wählerregister in Kraft getreten und dadurch wird ermöglicht, dass die lokalen Wählerevidenzen alle österreichischen Gemeinden unter gleichen Bedingungen, in derselben technischen Umgebung und mit einheitlichen Funktionalitäten geführt werden.

Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr ihre Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen, wenn sie ein Einleitungsverfahren mit einer Erklärung unterstützen bzw. ein Volksbegehren unterschreiben möchten. Sie können mit einem amtlichen Lichtbildausweis in jeder Gemeinde vorsprechen oder sich ortsunabhängig der qualifizierten Signatur einer Bürgerkartenfunktion (ID-Austria) bedienen.


Bürgerbüro - Parteienverkehrszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr

Bundesministerium für Inneres

Hier finden Sie weitere Informationen zur Vorgehensweise bei Volksbegehren.

Absicherung Pensionssystem JETZT!

Unterstützungserklärungen für das Einleitungsverfahren können ab 14.03.2024 während der Amtsstunden im Bürgerbüro abgegeben werden.

mehr erfahren ..., (37 KB)