Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes
Der Zuschuss kann zwischen 07.08. und 31.10.2023 online beantragt werden.
Der Zuschuss kann zwischen 07.08. und 31.10.2023 online beantragt werden.
Informationsfolder "Teuerungsunterstützung-Fonds" der Gemeinde Neumarkt gemeinsam mit dem E-Werk und der Caritas.
Der Heizkostenzuschuss ist eine Leistung des Landes Steiermark und wird unter bestimmten Bedingungen gewährt. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich elektronisch zwischen den Gemeinden und dem Land Steiermark.
Antragstellung für die Heizperiode 2023/24 vorauss. ab Oktober 2023.