Gemeinsam helfen WIR
Informationsfolder "Teuerungsunterstützung-Fonds" der Gemeinde Neumarkt gemeinsam mit dem E-Werk und der Caritas.
Informationsfolder "Teuerungsunterstützung-Fonds" der Gemeinde Neumarkt gemeinsam mit dem E-Werk und der Caritas.
Der Heizkostenzuschuss ist eine Leistung des Landes Steiermark und wird unter bestimmten Bedingungen gewährt. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich elektronisch zwischen den Gemeinden und dem Land Steiermark.
Antragszeitraum für die jeweilige Heizperiode: Oktober bis Februar
Die ORF-Haushaltsabgabe ersetzt ab 1. Jänner 2024 die ORF-Gebühr (GIS) für Radio und Fernsehen