Amtssignatur der Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Die von der Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark auf. Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.
Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut („Verwaltungseigenschaft”) ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch
- die Bildmarke der Behörde,
- einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde und
- wie die Amtssignatur überprüft werden kann.
Die Größe der Darstellung kann je nach Dokument skalieren, die Bildmarke kann auf Ausdrucken auch in schwarz/weiß dargestellt sein.