Amtssignatur

Allgemeine Information

Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem „Rundstempel“) sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt.

Prüfmechansimen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.

Amtssignatur der Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die von der Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark auf. Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.

Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut („Verwaltungseigenschaft”) ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.

Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch
- die Bildmarke der Behörde,
- einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde und
- wie die Amtssignatur überprüft werden kann.

Die Größe der Darstellung kann je nach Dokument skalieren, die Bildmarke kann auf Ausdrucken auch in schwarz/weiß dargestellt sein.

Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokumentes

Die elektronische Signatur auf einem elektronischen Dokument kann mittels der Signaturprüffunktion des Adobe-Acrobat-Readers oder einer kompatiblen Software überprüft werden.

Unter dem angführten Link steht ein durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur geprüft werden.

Überprüfung des amtssignierten schriftlichen Dokumentes

Liegt das Dokument nur in schriftlicher Form vor, so können Sie eine Verifizierung unter der im Kopf des Dokuments ersichtlichen Telefonnummer anfordern. Halten Sie hierfür bitte das entsprechende Schriftstück bereit.