Förderungen

Die einzelnen Ausschüsse haben sich in ihren Sitzungen intensiv mit diversen Förderungsmodalitäten befasst und diese wie folgt beschlossen:

Soziales und Jugend

- Schulstartgeld € 50,- (in Form von Trafik-Gutscheinen, für alle Schulanfänger der 1. Schulstufe)
- Fahrtechnikkurs € 100,- (einmalig für PKW oder Motorrad in Form von Neumarkter Euro, max. bis zum 24. Lebensjahr, sechs Monate Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neumarkt, Vorlage Führerschein und Rechnung vom Training in Kopie)
- Babypaket im Gesamtwert von ca. € 180,- (€ 150,- Neumarkter Euro, Dokumentenmappe, Sachgeschenk)
- Taxigutscheine im Wert von € 10,- können zum Preis von € 5,- von Jugendlichen, Studenten, Zivil- und Präsenzdiener sowie Pensionisten mit Hauptwohnsitz in Neumarkt im Gemeindeamt gekauft werden.
- Mobilitätszuschuss für Studierende (vormals Studienbeihilfe) € 250,-/Jahr (siehe Richtlinien)

Richtlinien und Antragsformular für Mobilitätszuschuss, (205 KB)

Bauen und Wohnen

- Neubau € 1.500,- (je Kind zusätzlich € 250,-)
Hauptwohnsitz muss im neu errichteten Objekt sein, Baubewilligung für das Förderobjekt nicht vor 01.01.2010, bei Nichteinhaltung muss die Förderung zur Gänze zurückgezahlt werden
- Hauskauf einmalig € 1.000,- (Hauptwohnsitz erforderlich)
Hauptwohnsitz muss im neu erworbenen Objekt sein, Datierung des Kaufvertrages nicht vor 01.01.2014, bei Nichteinhaltung muss die Förderung zur Gänze zurückgezahlt werden
- Zubau € 550,- (je Kind zusätzlich € 250,-, Schaffung einer abgeschlossenen Wohneinheit, Hauptwohnsitz erforderlich)

Voraussetzung ist eine Benützungsbewilligung.

Heizen und Energie

- Solaranlage € 50,-/m², max. € 450,-
Förderrichtlinien bzw. Voraussetzungen des Landes, Errichtungsdatum nach 01.01.2015, Hauptwohnsitz des Förderwerbers und Objektadresse müssen ident sein, bei Nichteinhaltung muss die Förderung zur Gänze zurückgezahlt werden
- Biomasseheizungen € 450,-
Einbau der modernen Holzheizung nach 01.01.2015, Hauptwohnsitz des Förderwerbers und Objektadresse müssen ident sein, bei Nichteinhaltung muss die Förderung zur Gänze zurückgezahlt werden
- Alternativheizungen € 450,-
- Photovoltaik € 80,-/kWp, max. € 450,-
Die Förderungen sind an die Gewährung der Landesförderung und/oder Bundesförderung gebunden, Errichtungsdatum nach 01.01.2015, Hauptwohnsitz des Förderwerbers und Objektadresse müssen ident sein, bei Nichteinhaltung muss die Förderung zur Gänze zurückgezahlt werden
- "Ökoförderung 2020" des Steirischen Umweltlandesfonds (Förderinformationen erhalten Sie bei der Energieagentur Obersteiermark, DI Josef Bärnthaler, TelNr. 03577/26664 und auf der Homepage www.eao.st)

Öl- und Gasheizungen werden nicht gefördert, Voraussetzungen für Förderungen ist der Hauptwohnsitz, es wird höchstens 30 % der Landesförderung gewährt. Voraussetzung ist generell eine Benützungsbewilligung für das Gebäude bzw. das baurechtlich alle nötigen Maßnahmen für die Anlage gesetzt wurden.