Wirtschaft

- Lehrlingsförderung ausgezeichneter Erfolg € 250,-, guter Erfolg € 200,- und bestanden € 150,- (in Form von Neumarkter Euro, einmalige Förderung nach Abschluss der LAP, Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neumarkt mind. ein halbes Jahr vor LAP, Nachweis über abgelegte LAP in Kopie)
- Förderung für Industrie-, Gewerbe- und Handelsbetrieben sowie Betriebsansiedelungen (die genauen Förderrichtlinien finden Sie auf der Seite der Wirtschaft)

Kultur

- Plakatkostenzuschuss für unsere Vereine und Organisationen € 180,-
einmalig pro Jahr, Antragstellung vor Druck der Plakate, Kulturlogo auf Plakat, jährl. Beschlussfassung

Landwirtschaft

- Besamung für Rinder € 25,-/Tier (lt. Tierliste, Stichtag 1.4., für belegfähige Tiere ab 16 Monate)
- Falltierentsorgung (Weiterverrechnung der Kosten an den Tierhalter nach dem Landesgesetz)
- Förderung für reine Rinder-Mastbetriebe (Rückvergütung der Falltierentsorgungskosten)
- € 80,- für die Belegung einer Zuchtstute (Vorlage des Deckscheines und des Hauptstutbuches)
- Förderung des Ankaufs eines Widders für die Schafzucht nach Vorlage der Rechnung, Berechnung eines Widders umgerechnet auf 40 Mutterschafe (Auszahlung max. alle zwei Jahre, Durchschnittspreis der letzten drei Versteigerungen)
- Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22.06.2022 die Förderung von Notstromaggregaten für Landwirte beschlossen.

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