Fundamt
Wir haben für Sie die Fundgegenstände die im Fundamt der Marktgemeinde Neumarkt abgegeben wurden, aufgelistet. Wenn Sie Verlustträger eines Fundgegenstands sind, melden Sie sich bitte persönlich im Bürgerbüro.
Nach § 395 ABGB erwirbt der Finder nach Ablauf der Verjährungsfrist (ein Jahr) das Eigentum am Fundgegenstand und wird zu gegebener Zeit schriftlich von uns verständigt.