Kundmachung über die Berufung eines Ersatzmitgliedes

Gemäß § 87 Abs. 1 GWO idgF können gewählte Personen die auf sie gefallene Wahl nicht annehmen.

Öffentliche Kundmachung, (68 KB)

Kundmachung Wahlergebnis Gemeinderatswahl 2025

Wahlergebnis der Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark

Öffentliche Kundmachung, (183 KB)

Kundmachung Gemeindewahlvorschläge

Die Gemeindewahlbehörde hat die von den wahlwerbenden Parteien für die Wahl des Gemeinderates eingebrachten Gemeindewahlvorschläge überprüft und bringt die gemäß § 49 Abs. 6 der Gemeindewahlordnung 2009, LGBI. Nr. 59, idgF., abgeschlossenen Gemeindewahlvorschläge zur Veröffentlichung

Öffentliche Kundmachung, (495 KB)