Wohnungsreferat
Hauptplatz 4
8820 Neumarkt in der Steiermark
Tel.Nr. 03584/2107-53
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Tipps und Informationen
zu Hausbrunnen und privaten Quellfassungen
Sich in der Gemeinde seßhaft zu machen wird in unterschiedlicher Höhe gefördert. (Baubewilligung nicht vor 1.1.2010, Benützungsbewilligung, Hauptwohnsitz im Objekt, Datierung Kaufvertrag nicht vor 1.4.2014 etc.).
Informationen erhalten Sie im Bauamt.